Pflichtverteidigung Augsburg und bundesweit
Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger. Selbstverständlich werden Frau Rechtsanwältin Wunderle und Herr Rechtsanwalt Weiss auch als Pflichtverteidiger in Augsburg und dem weiteren Bundesgebiet tätig.
In den Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt. Das bedeutet, dass jeder sich seinen Verteidiger, auch denjenigen, der als Pflichtverteidiger bestellt werden soll, selbst aussuchen kann.
Das Gericht ordnet den gewählten Anwalt als Pflichtverteidiger bei. Nicht nur in Augsburg kursiert das Gerücht, dass ein als Pflichtverteidiger tätiger Anwalt, da er zunächst aus der Staatskasse bezahlt wird, nicht im Sinne des Mandanten handelt. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall und die Strafverteidigung wird auch in Fällen einer Pflichtverteidigung nach bestem Fachwissen und Gewissen erfolgen. Hierfür garantiert unsere Augsburger Fachanwaltskanzlei.
Sollten Sie oder ein Angehöriger somit eine Anklageschrift erhalten, in welcher Ihnen mitgeteilt wird, dass das Gericht beabsichtigt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen, so lassen Sie die Ihnen gesetzte zweiwöchige Frist zur Auswahl Ihres Pflichtverteidigers nicht verstreichen, sondern benennen Sie einen Anwalt Ihrer Wahl. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.
Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie sich vor dem Ermittlungsrichter in Augsburg oder einer anderen deutschen Stadt nach einer Festnahme befinden und Ihnen gesagt wird, dass Sie das Recht haben, sich einen Pflichtverteidiger auszusuchen. Nehmen Sie sich die Zeit und überdenken Sie Ihre Wahl.
In der Regel wird Ihnen mindestens eine Woche Bedenkzeit zugebilligt. Dies ist nicht nur im Augsburger Raum stete Praxis. In dieser Woche haben Sie Zeit, aus der JVA heraus dem Gericht Ihre Wahl mitzuteilen oder Ihre Angehörigen zu benachrichtigen, die für Sie einen Pflichtverteidiger finden können.