Ihr Fachanwalt für das Strafrecht in Augsburg

Suchen Sie nach einem Fachanwalt für das Strafrecht in Augsburg? Dann sind Sie in der Kanzlei Weiss Wunderle genau richtig. Dank unserer langjährigen Expertise und Erfahrung im Bereich des Strafrechts stehen wir Ihnen bei jedem Strafverfahren ergebnisorientiert und vorurteilsfrei zur Seite.

Ihr erfahrener Fachanwalt für das Strafrecht in Augsburg

Seit dem Jahr 2010 sind wir in unserer Kanzlei Weiss Wunderle bei allen Strafverfahren für Sie da. Nach jahrelanger Berufserfahrung haben wir – Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle und Herr Rechtsanwalt Michael Weiss – unsere eigene Kanzlei eröffnet und stellen unser umfangreiches Wissen in den Dienst unserer Klienten. Neben dem Strafrecht beraten wir Sie auch gerne zu Fragen im Familienrecht und Verkehrsrecht.

Das Strafrecht: Unser Fokus

Sowohl Herr Rechtsanwalt Michael Weiss als auch Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle verfügen über den Titel Fachanwalt für das Strafrecht und haben viel Erfahrung in diesem Bereich. Dieser Titel wird nur Anwälten verliehen, die zahlreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht nachweisen können. Mit einem Fachanwalt für das Strafrecht in Augsburg können Sie daher sicher sein, sich in optimalen Händen zu befinden.

Um Ihnen besten rechtlichen Beistand liefern zu können, haben wir uns neben dem allgemeinen Strafrecht vor allem in den Bereichen Kapitalstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert und stehen Ihnen bei jedem Strafverfahren vorurteilsfrei und ergebnisorientiert zur Seite.

Von der Durchsuchung bis zur gerichtlichen Verteidigung

Nicht nur Angeklagte, sondern auch Verdächtige haben ein Recht einen Beistand durch einen Anwalt. Schon bei Durchsuchungen sollten Sie unbedingt von diesem Recht Gebrauch machen und uns schnellstmöglich kontaktieren. Wir stehen Ihnen auch außerhalb von Augsburg zur Seite und beraten Sie zum richtigen Verhalten sowie zu Ihren Rechten.

Auch bei einer Angeklagtenbefragung sollten Sie unbedingt Ihr Recht nutzen, Aussagen nur in Anwesenheit Ihres Anwaltes zu tätigen. So vermeiden Sie eventuell nachteilige Verstrickungen durch unbedachte Aussagen. Als erfahrene Fachanwälte im Strafrecht kennen wir die Tricks und Techniken der Beamten ganz genau und unterstützen Sie bestmöglich.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch als Verteidiger vor Gericht zur Seite. Hier können Sie uns auch als Pflichtverteidiger berufen. Lassen Sie die ein- bis zweiwöchige Frist, in der Sie selbst über die Wahl des Pflichtverteidigers entscheiden können, nicht verstreichen, und wählen Sie einen im Strafrecht erfahrenen und mit Ihrem Fall vertrauten Anwalt.

In Bayern und bundesweit für Sie verfügbar

Als Fachanwalt für das Strafrecht sind wir nicht nur in Augsburg, sondern auch in unserer neuen Kanzlei in München für Sie da. Von den beiden Kanzleien aus stehen wir Ihnen mit unserem Team auch gern bundesweit zur Verfügung und beraten Sie kompetent zu strafrechtlichen Fragen.

Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren?