Rechtsanwalt Michael Weiss

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

E-Mail: weiss@weiss-wunderle.de

Strafrechtlicher Notdienst (24h): +49 (0)175 293 56 33

Herr Rechtsanwalt Michael Weiss wurde 1976 in Pforzheim geboren.

Nach seinem Abitur 1996 am Fritz-Erler-Wirtschaftsgymnasium absolvierte er seinen Wehrdienst bis Ende 1997 bei der Luftwaffe der Bundeswehr.
Im Jahr 1998 nahm er das Jurastudium an der Universität Augsburg auf und wechselte im Jahr 2000 auf die Ludwig-Maximilian-Universität in München und absolvierte dort 2002 erfolgreich sein erstes Staatsexamen, um nach zwei weiteren Jahren der Ausbildung als Rechtsreferendar in Augsburg und Kempten das zweite Staatsexamen erfolgreich zu bestehen.
Herr Rechtsanwalt Weiss ist seit 2006 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig.

Herr Rechtsanwalt Weiss legte bereits zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn den Schwerpunkt auf die Strafverteidigung, weshalb ihm bereits 2009 nach gerade einmal dreijähriger Zulassung als Rechtsanwalt der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen wurde, nachdem er der Rechtsanwaltskammer München seine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht erfolgreich nachgewiesen hatte.

Im Jahre 2010 gründete Herr Rechtsanwalt Weiss gemeinsam mit der Kollegin Rechtsanwältin Wunderle die Kanzlei Weiss Wunderle, welche Ihren Schwerpunkt von Anfang an dem Strafrecht gewidmet hat.
Im Jahr 2013 wurde Herrn Rechtsanwalt Weiss zudem der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen, nachdem er sich neben dem Strafrecht einen weiteren Schwerpunkt aufgrund der gemeinsamen Schnittpunkte der beiden Rechtsgebiete gesetzt hatte.

Herr Rechtsanwalt Weiss verteidigt bundesweit und hat sich durch eine Vielzahl von aufsehenerregenden Prozessen einen Namen gemacht.
Herr Rechtsanwalt Weiss ist Mitglied beim DSV (Deutscher Strafverteidiger Verband e.V) und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Rechtsgebiete

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Unfallregulierung
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Nebenklage- und Opferrecht
  • Forderungsbetreibung/ Zwangsvollstreckung

Rechtsanwältin Silvia Wunderle

Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Familienrecht

E-Mail: wunderle@weiss-wunderle.de

Strafrechtlicher Notdienst (24h): +49 (0)179 120 05 40

Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle wurde 1979 in Ulm geboren.

Seit Juli 2006 ist sie als selbständige Rechtsanwältin tätig.
Direkt nach dem Abitur im Jahre 1999 am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium in Ulm
begann sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Bertold-Brecht Universität Augsburg.

Bereits nach acht Semestern absolvierte sie ihr erstes Staatsexamen, um nach weiteren zwei Jahren der Ausbildung als Rechtsreferendarin in Memmingen und Neu-Ulm auch das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich zu bestehen.
Frau Rechtsanwältin Wunderle ist hauptsächlich auf den Gebieten des Straf- und des Familienrechts tätig.

Diese beiden Rechtsgebiete deckt sie vollumfänglich ab und steht Ihnen als kompetente und spezialisierte Verteidigerin bzw. rechtliche Vertreterin zur Seite.

Den Titel Fachanwältin für Strafrecht hat Frau Rechtsanwältin Wunderle im Oktober 2011 erworben. Seit Januar 2016 ist sie zudem Fachanwältin für Familienrecht.

Das Forderungsmanagement, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
sowie die Zwangsvollstreckung gehören zu den allgemeinen anwaltlichen Tätigkeiten, die Frau Rechtsanwältin Wunderle jederzeit gerne für Sie übernimmt.

Rechtsgebiete

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Nebenklage- und Opferrecht
  • Scheidungen
  • Unterhaltsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Eheverträge
  • Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Forderungsbetreibung/ Zwangsvollstreckung
Terminvereinbarung

Rechtsanwaltskanzlei
Weiss Wunderle
Von-der-Tann-Str. 45
D-86159 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 347 400 83
Telefax: +49 (0)821 347 400 84

Kanzlei München
Weiss Wunderle
Geibelstraße 1
81679 München

Telefon: +49 (0)89 215 400 35
Telefax: +49 (0)89 215 400 36

Notdienst:
+49 (0)175 293 56 33
(RA Michael Weiss)
+49 (0)179 120 05 40
(RA Silvia Wunderle)

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

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