Verkehrsrecht Augsburg & München

Rechtsanwalt Michael Weiss vertritt Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg, Bayern und bundesweit. Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg, vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Weiss in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts:

  • Unfallregulierung
  • Verteidigung bei Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Drogen und Alkohol
  • Kaufvertragsrecht (Neu- oder Gebrauchtwagenkauf, Rücktritt vom Kaufvertrag etc.)
  • Werkvertragsrecht (Reparaturen)
  • Leasingverträge
  • Haftungsrecht (Schadensabwicklungen)
  • Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnisentzug und MPU-Gutachten)

Zur Übersicht einige Auszüge aus unserem Tätigkeitsfeld im Verkehrsrecht:

Unfallregulierung:

Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg ist Rechtsanwalt Weiss u.a. auf die Unfallschadensregulierung spezialisiert. Aufgrund dessen, dass die Versicherungen Unfallschäden erheblich kürzen und sich so teilweise ihrer Leistungspflicht entziehen, ist ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt notwendig, um für Sie sämtliche Ansprüche geltend zu machen, da dies nur unter Kenntnis der geltenden Vorschriften und Rechtsprechung möglich ist.

Nicht selten versuchen die gegnerischen Versicherungen den Unfall direkt zu regulieren. Abgesehen davon, dass sich die Versicherungen so die Kosten des Gegenanwaltes sparen, bleiben nicht selten Schadenspositionen unreguliert, die Ihnen eigentlich als Schadensersatzposition zustehen.

Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg ist somit nicht nur der Gegenpol zu den spezialisierten Sachbearbeitern der Versicherung, vielmehr wird Ihnen Zeit und Geld dadurch erspart, dass die komplette Abwicklung des Unfalls für Sie übernommen wird.

BUßGELDBESCHEIDE:

Egal ob Sie einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren, zu geringem Abstand oder beispielsweise wegen Überfahrens einer roten Ampel erhalten, sollten Sie diesen unbedingt von einem Fachanwalt überprüfen lassen.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg überprüft die Erfolgsaussichten und vertritt Sie gegenüber Behörden und sämtlichen Gerichten.

Alkohol im Straßenverkehr:

Sollten Sie mit Alkohol im Straßenverkehr angehalten werden, insbesondere wenn Ihnen zugleich die Fahrerlaubnis ( vorläufig ) entzogen wird, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Straf- oder Verkehrsrecht aufsuchen.

Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Augsburg unterstützen wir Sie neben der gerichtlichen Vertretung auch bei der schnellstmöglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Ebenso bei der Vorbereitung auf eine mögliche MPU, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit 1,6 ‰ BAK oder 0,8 mg/l AAK oder mehr geführt wurde, § 13 Nr. 2c FeV.

Terminvereinbarung

Rechtsanwaltskanzlei
Weiss Wunderle
Von-der-Tann-Str. 45
D-86159 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 347 400 83
Telefax: +49 (0)821 347 400 84

Kanzlei München
Weiss Wunderle
Geibelstraße 1
81679 München

Telefon: +49 (0)89 215 400 35
Telefax: +49 (0)89 215 400 36

Notdienst:
+49 (0)175 293 56 33
(RA Michael Weiss)
+49 (0)179 120 05 40
(RA Silvia Wunderle)

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

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