Verfahren im Strafrecht? – Ihr Anwalt in Augsburg

Wer einer Straftat angeklagt wird, sollte sich unverzüglich rechtlichen Beistand holen. Im Bereich Strafrecht stehen wir Ihnen als Anwalt in Augsburg bei jedem Problem kompetent und vorurteilsfrei zur Seite. Die Kanzlei Weiss Wunderle besitzt viel Erfahrung und arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Strafrechts, sodass Sie und Ihr Verfahren bei uns in guten Händen sind. Sowohl Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle als auch Herr Rechtsanwalt Michael Weiss verfügen über einen Fachanwaltstitel für das Strafrecht, der ihre Fachkenntnis und Erfahrung unter Beweis stellt.

Beschuldigt und angeklagt? – Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite

Nicht nur bei der Beschuldigtenvernehmung und einer möglichen Verhaftung sollten Sie sich schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt suchen, sondern auch bei einer Durchsuchung und Beschlagnahmung rechtlichen Beistand anfordern.

Spätestens beim Erscheinen der Durchsuchungsbeamten ist es ratsam, einen Strafverteidiger einzuschalten. Nur allzu oft werden Beschuldigte durch die Durchsuchung überrumpelt und verunsichert. Sie haben aber stets das Recht, telefonisch einen Rechtsanwalt über den Vorgang zu informieren und ihn mit der Verteidigung zu beauftragen. Mithilfe seiner Beratung können Sie im Fall einer Durchsuchung selbstsicherer auftreten und Verhaltensfehler vermeiden.

Übrigens: Wir sind auch dann für Sie da, wenn die Durchsuchung nicht in Augsburg stattfindet, sondern sind bundesweit für Sie tätig.

Pflichtverteidigung im Strafrecht: Ihr Anwalt in Augsburg und bundesweit

Einer Straftat Beschuldigte müssen sich in der Regel vor Gericht verantworten. Bei rechtsstaatlichen Strafverfahren gilt dabei zunächst einmal die Unschuldsvermutung und gleichzeitig wird jedem Angeklagten eine angemessene Verteidigung durch einen Anwalt garantiert. Der Beschuldigte kann dabei selbst einen Anwalt wählen. Geschieht dies nicht, ordnet das Gericht dem Beschuldigten einen sogenannten Pflichtverteidiger bei.

Letztere Möglichkeit, kann aber ungünstig für den Angeklagten sein, da ein Pflichtverteidiger zum einen nicht unbedingt über den Titel Fachanwalt für Strafrecht verfügen muss. Zum anderen ist – leider – nicht bei jedem vom Gericht ernannten Pflichtverteidiger eine optimale Beratung und Verteidigung garantiert, denn einige Anwälte bereiten dem Gericht möglichst wenige Probleme, um auch zukünftig ernannt zu werden. Eine strenge Zeugenbefragung und die Stellung von für den Beschuldigten vorteilhaften Anträgen – kurz eine optimal mögliche Verteidigung – wird dabei oft vernachlässigt.

Es empfiehlt sich daher, im Strafrecht stets selbst einen Anwalt aus Augsburg zu wählen. Er kann auf Wunsch bei Gericht einen Antrag auf Pflichtverteidigung stellen und wird so zu Ihrem Pflichtverteidiger ernannt.

Als erfahrene Fachanwälte für das Strafrecht, aber auch für das Familien- und Verkehrsrecht stehen wir Ihnen gerne bei der Strafverteidigung zur Seite und beraten Sie bei allen Schritten des Strafverfahrens. Nur so erhalten Sie eine optimale Verteidigung. Da die Verteidigung bei einem strafrechtlichen Verfahren nicht zuletzt auch Vertrauenssache ist, arbeiten wir sowohl fachkundig als auch vorurteilsfrei und bieten Ihnen so eine zielorientierte Beratung sowie Verteidigung.

Zögern Sie nicht, uns unverzüglich zu kontaktieren, wenn Ihnen eine Durchsuchung, Beschlagnahmung, Verhaftung oder Beschuldigtenvernehmung bevorsteht – wir beraten Sie gern und stehen an Ihrer Seite.

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