Ihr Fachanwalt für Strafrecht München

Als Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Augsburg haben wir uns seit Langem einem Namen gemacht und zahlreiche Klienten bei verschiedensten Verfahren begleitet. Seit 2017 stehen wir Ihnen nun auch als Fachanwalt für das Strafrecht in München zur Seite und begleiten Sie bei allen Rechtsfragen kompetent und zielorientiert.

Unser Fokus: das Strafrecht

Seit der Gründung unserer Rechtsanwaltskanzlei haben wir – Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle und Herr Rechtsanwalt Michael Weiss – unseren Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Neben Fällen des allgemeinen Strafrechts stehen wir Ihnen auch in den Spezialbereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zur Seite und bearbeiten jeden Fall vorurteilsfrei.

Von der Durchsuchung bis zu strafrechtlichen Verfahren

Bei strafrechtlichen Verfahren gilt es schon bei der Durchsuchung wichtige Aspekte zu beachten. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in München stehen wir Ihnen bereits hier zur Seite und beraten Sie, auch wenn die Durchsuchung nicht in München stattfindet. Sobald eine polizeiliche Durchsuchung stattfindet, haben Sie das Recht uns zu kontaktieren und um Beistand zu beten. Nutzen Sie diesen, denn bei einer Durchsuchung und eventuellen Beschlagnahmung von Beweisen gibt es zahlreiche Vorschriften, die Sie beachten sollten, um mögliche spätere Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Gleiches gilt bei der Beschuldigtenvernehmung, bei der Sie das Recht auf Beistand haben. Ein qualifizierter Strafverteidiger kennt die Vernehmungstechniken der Beamten und verhindert so oft, dass es zu ungewollten und für das weitere Verfahren nachteiligen Verstrickungen kommt. Schließlich hat jeder Beschuldigte das Recht, sich nicht zu Fragen zu äußern, denn niemand muss sich selbst belasten. Mit einem erfahrenen Strafverteidiger setzen Sie schon beim Ermittlungsverfahren wichtige Weichen für den Ausgang eines Strafverfahrens.

Sollte es aufgrund der Beweislage zu einer Verhaftung und Anklage kommen, stehen wir Ihnen als Anwalt zur Seite und verteidigen Sie vorurteilsfrei in jedem der oben genannten Straffälle. Neben dem rechtlichen Beistand sind wir dabei auch Bindeglied zwischen Ihnen und Ihren Familienangehörigen und helfen Ihnen schnellstmöglich, aus der schwierigen Lage herauszukommen.
Gerne stehen wir Ihnen auch als Pflichtverteidiger zur Seite. Beachten Sie dabei, dass Sie diesen während der zweiwöchigen Frist nach der Anklageschrift selbst aussuchen können. Somit steht Ihnen unsere Expertise im Strafrecht zunächst kostenlos zur Verfügung.

Bei strafrechtlichen Verfahren deutschlandweit an Ihrer Seite

Nach langjähriger Tätigkeit in dem Bereich des Strafrechts erweitern wir unser Standortangebot und bieten Ihnen seit 2017 nun auch die professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in München an. Dadurch sind wir für die Klienten in der bayrischen Hauptstadt leichter erreichbar.
Von unserem Bestand bei strafrechtlichen Verfahren können Sie aber auch deutschlandweit profitieren und jederzeit kompetenten Rat einholen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung in Fragen des Strafrechts und holen Sie sich einen spezialisierten Fachanwalt für das Strafrecht in München an Ihre Seite.

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