Ihr erfahrener Pflichtverteidiger aus Augsburg

Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Augsburg? Dann sind Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle an der richtigen Stelle. Hier stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle sowie Herr Rechtsanwalt Michael Weiss fachkundig zur Seite und betreuen Sie vorurteilsfrei. Beide Anwälte besitzen den Titel eines Fachanwaltes für Strafrecht und somit die nötige Expertise, die bei strafrechtlichen Angelegenheiten unverzichtbar ist.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Die deutsche Strafprozessordnung (kurz: StPO) sieht vor, dass jeder Beschuldigte in angemessener Form vor Gericht verteidigt werden muss. In Verfahrenssituationen, in denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich der Angeklagte nicht selbst verteidigen kann, muss dem Beschuldigten ein Anwalt zur Seite stehen. Dabei hat er das Recht, selbst einen Anwalt zu ernennen, den sogenannten Wahlverteidiger. Der Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigten dagegen durch das Gericht beigeordnet, wenn er selbst keinen Wahlverteidiger bestimmt. Dies gilt übrigens auch, wenn der Beschuldigte meint, sich selbst verteidigen zu können. Dann spricht man von der sogenannten „Zwangsverteidigung“, die in § 140 Absatz 1 StPO genau geregelt ist.

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt im Strafrecht von Amts wegen. Das Gericht bestellt also sozusagen automatisch einen entsprechenden Anwalt und ein Antrag auf Pflichtverteidiger-Bestellung ist daher nicht für den Beschuldigten notwendig.

Kann man selbst einen Pflichtverteidiger aus Augsburg wählen?

Stellt ein Gericht einen Fall der Pflichtverteidigung fest, können Sie selbst einen geeigneten Rechtsanwalt aussuchen oder sich einen vom Gericht bestimmten Rechtsanwalt beiordnen lassen.

Um eine optimale Verteidigung zu bekommen, sollten Sie allerdings selbst nach einem geeigneten Rechtsanwalt suchen. Nur so können Sie einen Rechtsanwalt wählen, dem Sie vertrauen. Gleichzeitig vermeiden Sie so, dass Sie einen Rechtsanwalt bekommen, der dem Gericht möglichst wenig Probleme bereiten möchte und Sie nicht optimal verteidigt.

Bei der Suche nach einem Pflichtverteidiger helfen Ihnen die sogenannten Pflichtverteidigerlisten der Anwaltskammern der Länder, die Sie im Internet finden. Tipp: Achten Sie bei der Auswahl Ihres Pflichtverteidigers unbedingt auf eine entsprechende Qualifikation, denn zur Verteidigung muss nicht zwingend ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht beauftragt werden. Auch Anwälte ohne Fachanwaltstitel können als Pflichtverteidiger arbeiten, werden Ihnen aber kaum eine fachgerechte Verteidigung garantieren können.

Schließlich gibt es noch eine weitere Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger zu bestimmen. Dazu wählen Sie sich einen entsprechenden Rechtsanwalt aus und lassen über ihn einen Antrag auf Pflichtverteidigung stellen.

Weiss Wunderle – Ihre erfahrene Pflichtverteidiger in Augsburg

Nach langjähriger Erfahrung in anderen Augsburger Kanzleien haben Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle und Herr Rechtsanwalt Michael Weiss im Jahr 2010 ihre eigene Kanzlei in Augsburg gegründet. Hier arbeiten die beiden Anwälte mit dem Schwerpunkt auf das Strafrecht und verfügen jeweils über den Titel Fachanwalt für Strafrecht.

Somit können wir Ihnen eine optimale Qualifikation im Rahmen des Strafrechts und viel Erfahrung in der Verteidigung von schwierigen Fällen garantieren. Wenn Sie nach einem kompetenten Pflichtverteidiger in Augsburg suchen, sind Sie bei uns daher in guten Händen. Wir beraten Sie optimal und begleiten Sie vorurteilsfrei durch den gesamten Gerichtsprozess.
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