Kanzlei Weiss Wunderle: Wir verteidigen Sie bei Strafverfahren
In Augsburg sind wir – Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle und Herr Rechtsanwalt Michael Weiss – als Fachanwälte für das Strafrecht schon länger bekannt. Seit dem Jahr 2017 stehen wir unseren Klienten nun auch mit einem neuen Standort in der bayrischen Hauptstadt zur Seite. Als Strafverteidiger in München begleiten wir Sie professionell und vorurteilsfrei bei allen Strafverfahren.
Als erfahrene Strafverteidiger in München für Sie da
In unserer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei, die wir nach vielen Jahren Berufserfahrung im Jahre 2010 gegründet haben, haben wir von Anfang an einen besonderen Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt und können Ihnen daher eine kompetente und effiziente Beratung anbieten. Neben dem allgemeinen Strafrecht haben wir dabei spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gesammelt und können bei Strafverfahren deutschlandweit positiv für Sie tätig werden.
Ihr Beistand bei Durchsuchungen und Vernehmungen
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie das Recht haben, einen Anwalt zu kontaktieren und um Bestand zu beten, sobald eine polizeiliche Durchsuchung durchgeführt wird. Die Erfahrung eines Rechtsanwalts ist hilfreich, da es bei einer Durchsuchung und einer anschließenden Beschlagnahmung von Beweisen zahlreiche Vorschriften gibt. So können Sie schon an diesem Punkt ein mögliches späteres Verfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Als erfahrene Fachanwälte können wir Ihnen daher schon bei einer Durchsuchung hilfreich Beistand leisten. Auch wenn die Durchsuchung nicht in München stattfindet, sollten Sie uns kontaktieren, um wichtige Informationen zum richtigen Verhalten gegenüber den Beamten zu erhalten.
Auch bei einer Vernehmung haben Sie verschiedene Rechte. Ein Beistand durch einen Anwalt ist in jedem Fall ratsam, da er Sie in der schwierigen Situation hilft, nicht den Kopf zu verlieren, und nur allzu oft verhindert, dass Sie sich ungewollt äußern oder sich in nachteilige Verstrickungen begeben. Während die Beamten viele Tricks kennen und Druck auf Sie ausüben, stehen wir Ihnen mit einem kühlen Kopf zur Seite. Zudem dienen wir Ihnen auch als Bindeglied zu Ihren Angehörigen und stellen oft den einigen sozialen Kontakt für in Untersuchungshaft sitzende Personen dar.
Ihr Strafverteidiger in München
Sollte es zu einem Strafverfahren gegen Sie kommen, stehen wir Ihnen gern als Verteidiger zur Seite. Sie haben dabei auch die Möglichkeit, uns als vom Staat gestellte Pflichtverteidiger zu berufen. In der Regel steht Ihnen eine ein- bis zweiwöchige Frist, in der Sie einen Pflichtverteidiger auswählen können, zu. Lassen Sie diese Zeit nicht unnütz verstreichen, sondern wählen Sie einen erfahrenen Verteidiger für Ihren speziellen Fall.
Wir stehen Ihnen bei allen oben genannten Straffällen gern als Strafverteidiger in München zur Seite und helfen Ihnen, schnellstmöglich aus der komplizierten Lage herauszukommen und das Verfahren positiv zu beeinflussen.