Strafrecht Anwalt – Wir verteidigen Sie bei strafverfahren in München

Suchen Sie nach einem Strafrecht-Anwalt in München? Seit 2010 stehen wir – Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle und Herr Rechtsanwalt Michael Weiss – unseren Klienten bereits in unserer Augsburger Kanzlei zur Seite. Von unserer langjährigen Berufserfahrung im Bereich des Strafrechts können Sie nun aber auch in unserer neuen Kanzlei in München profitieren. Hier stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Strafrecht gern zur Verfügung, begleiten Sie bei Ihren Problemen aber auch deutschlandweit.

Als erfahrener Strafrecht-Anwalt in München an Ihrer Seite

Seit der Gründung unserer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei haben wir unseren Arbeitsschwerpunkt auf das Strafrecht gelegt und sind bei verschiedensten Fällen vorurteilsfrei für Sie da, um Ihnen aus der schwierigen Situation herauszuhelfen.

Dank unserer Erfahrung und der besonderen Kenntnisse im Strafrecht wurde uns von der Anwaltskammer der Titel Fachanwalt für das Strafrecht verliehen. Dieser Titel wird nur dann vergeben, wenn der Nachweis erbracht werden konnte, das über das übliche Maß hinausgehende Kenntnisse und Erfahrungen erworben wurden. Diese Kenntnisse stellen wir gern in den Dienst Ihres Strafverfahrens.

Ihr rechtlicher Beistand bei Durchsuchungen, Vernehmungen und anderen Strafverfahren

Als Strafrecht-Anwalt in München mit langjähriger Berufserfahrung stehen wir Ihnen bei allen Strafverfahren effizient zur Seite. Wir möchten daher betonen, dass Sie sich, wenn Sie von einer Durchsuchung oder Vernehmung betroffen sind, schnellstmöglich einen Beistand durch einen Rechtsanwalt einholen sollten. Nur er kennt alle Tricks und Techniken, die sich in späteren Verfahren positiv für Sie auswirken könnten. So zeigt er Ihnen alle Rechte, die Sie als Angeklagter haben, und achtet darauf, welche möglichen Beweise tatsächlich bei Verfahren genutzt werden dürfen.

Die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Beistands durch einen Anwalt kann daher ein mögliches späteres Verfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen. Wir stehen bereits an diesem Punkt gern an Ihrer Seite und beraten Sie, auch wen die Durchsuchung nicht in München erfolgt.

Sollte es zu einer Verhaftung und Anklage kommen, bieten wir nicht nur rechtlichen Beistand, sondern stellen auch ein Bindeglied zwischen Ihnen und Ihren Angehörigen dar. Da wir für in Untersuchungshaft sitzende Personen zunächst der einzige soziale Kontakt sind, ist uns eine gute Beziehung zu den Mandanten besonders wichtig. Dies gilt auch für den Fall, wenn wir als vom Staat berufene Pflichtverteidiger für Sie arbeiten.

Diesbezüglich möchten wir Sie auch darüber informieren, dass Sie innerhalb einer ein- bzw. zweiwöchigen Frist die Möglichkeit haben, sich Ihren Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Sie können damit selbst entscheiden, wer Sie verteidigen soll und einen mit Ihrem speziellen Fall vertrauten Anwalt einschalten.

Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen und nutzen Sie einen erfahrenen Strafrecht-Anwalt aus München. Wir sind gerne für Sie da.

Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren?